Baurecht

Braucht eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

In Niedersachsen ist eine Terrassenüberdachung an einem Wohngebäude bis 30 m² Grundfläche und 3 Metern Tiefe in der Regel verfahrensfrei — du brauchst also keinen Bauantrag. In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze bei 30 m² und 4,50 Metern Tiefe. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei.

5 Minuten Lesezeit · von Terravista Meppen
Terrassenüberdachung aus Aluminium an einem Einfamilienhaus im Emsland

Verfahrensfrei ist nicht dasselbe wie erlaubt

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Verfahrensfrei bedeutet nur: Du musst keinen Bauantrag stellen. Alle übrigen Vorschriften gelten trotzdem — Grenzabstände, Vorgaben aus dem Bebauungsplan, Brandschutz, Denkmalschutz und die Regeln des Nachbarrechts.

Wer verfahrensfrei baut und dabei gegen eine dieser Vorschriften verstößt, hat einen Schwarzbau. Das Bauamt kann den Rückbau verlangen, und die Gebäudeversicherung kann sich querstellen. Deshalb prüfen wir vor dem Angebot, was für dein Grundstück gilt.

Der Grenzabstand ist der häufigste Stolperstein

In Niedersachsen gilt zur Nachbargrenze grundsätzlich ein Abstand von 3 Metern. Für Terrassenüberdachungen gibt es Erleichterungen, sie sind aber an Bedingungen geknüpft — etwa an die Länge der Bebauung entlang der Grenze und an die Höhe. Wer direkt an die Grenze bauen will, braucht in der Regel die schriftliche Zustimmung des Nachbarn.

Unser praktischer Rat: Sprich mit dem Nachbarn, bevor du bestellst, nicht danach. Eine Unterschrift vorab kostet nichts, ein Rückbau schon.

Wann ein Bauantrag nötig wird

Ein Antrag ist typischerweise nötig, wenn die Fläche über 30 m² liegt, die Überdachung tiefer als erlaubt ausfällt, sie freistehend im Garten errichtet wird statt am Haus, das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder der Bebauungsplan eine überbaubare Fläche festsetzt, die du überschreiten würdest.

Auch bei Grundstücken im Außenbereich — etwa auf einem Hof außerhalb der geschlossenen Ortslage — gelten andere Regeln. Im Zweifel genügt ein Anruf beim Bauamt deiner Gemeinde; die Auskunft ist kostenlos und dauert meist wenige Minuten.

Was wir dabei übernehmen

Wir prüfen beim Aufmaß, ob dein Vorhaben in den verfahrensfreien Rahmen passt, und sagen dir offen, wenn es das nicht tut. Die Statik liefern wir zu jeder Konstruktion mit. Den Bauantrag selbst stellst du oder dein Architekt — wir sind kein Planungsbüro und geben das auch nicht vor.

Du willst es für dein Grundstück konkret wissen? Wir messen im Umkreis von rund 50 km kostenlos auf, auch abends und samstags — und sagen dir ehrlich, was geht und was nicht. Unverbindlich anfragen

Häufige Fragen

Gilt das auch für einen Carport?+

Für Carports gelten in Niedersachsen eigene Grenzen — verfahrensfrei sind überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe. Die Regeln zum Grenzabstand sind bei Carports oft großzügiger als bei Terrassenüberdachungen, weil es sich um Nebenanlagen handelt.

Muss ich das Bauamt informieren, wenn ich verfahrensfrei baue?+

In der Regel nicht. Es schadet aber nichts, das Vorhaben kurz anzuzeigen — dann ist dokumentiert, dass du nichts verschwiegen hast.

Was ist mit Glasschiebewänden — ändern die etwas?+

Wenn die Überdachung durch Schiebewände geschlossen wird, kann sie baurechtlich anders bewertet werden als eine offene Überdachung. Bei einem Kaltwintergarten ohne Heizung bleibt es meist bei der milderen Einstufung. Wir weisen beim Aufmaß darauf hin, wenn dein Vorhaben in diesen Grenzbereich fällt.

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